FAQ

Hier erfahren Sie alles, was Sie zum Thema “Hüpfburgvermietung” wissen müssen.

Allgemeine Fragen rund um die Vermietung

Das Gebläse, die Erdanker und eine Unterlegfolie. 

Ihren Ausweis, vereinbarten Mietpreis zzgl. Kaution.

Ja, je nachdem welchen Artikel Sie anmieten, muss die entsprechende Kaution in bar hinterlegt werden.

Bei Privatpersonen: Barzahlung, Vorkasse per Banküberweisung. Bei Unternehmen: Barzahlung, Vorkasse per Banküberweisung, Zahlung auf Zielkonto innerhalb von 14 Tagen.

Eine Abholung ist in der Regel erst am vereinbarten Miettag möglich. Sollte sich die Burg am Vortag nicht in der Vermietung befinden, dann nach Rücksprache auch am Abend zuvor.

Die Hüpfburg ist durch den Betreiber am Ende besenrein zu übergeben. Am besten eignet sich ein Staubsauger, da man mit einem Besen nicht alles aus den Rillen bekommt. Trotzdem wird die Hüpfburg nach jeder Veranstaltung durch uns noch einmal aufgebaut und endgereinigt, sowie auf Beschädigungen überprüft.

Anlieferung und Abholung

Unsere Burgen sind unterschiedlich groß, daher wird je nach Größe ein Kombi bzw. ein PKW-Anhänger benötigt. Dazu am besten den Hinweis “Transport” bei der jeweiligen Burg beachten.

Auf Wunsch und gegen Aufpreis besteht auch die Möglichkeit einer Anlieferung. Den Auf- und Abbau vor Ort wird durch den Kunden übernommen. Sprechen Sie uns am besten an.

Unsere Burgen sind unterschiedlich groß, daher wird je nach Hüpfburg evtl. ein Zusatzhelfer benötigt. Dazu am besten den Hinweis “Zusätzlich benötigte Aufbauhelfer” bei der jeweiligen Burg beachten.

Der Aufbau in der Regel 15 Minuten. Der Abbau ca. 30 Minuten.

Unser Abhollager befindet sich in Dortmund-Marten an den:

XXL-Garagen Germaniastraße. 40 44379 Dortmund

Hinweis: Die Garagennummer wird Ihnen über die Auftragsbestätigung noch rechtzeitig mitgeteilt.
 

Fragen zum Betrieb der Hüpfburg

Laut Vorschrift DIN NORM EN 14960 müssen bei allen harten Untergründen wie u.a. Asphalt, Pflastersteinen, Straßen etc. eine Fallschutzmatte für eventuell auftretende Stürze ausgelegt werden. 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, das laut oben genannter DIN eine Fallschutzmatte am Eingangsbereich sowie eine am Ende der Rutsche vorgeschrieben ist.

Wenn die Hüpfburg noch nicht abgeholt wurde, können Sie diese 48 Stunden vor Abholung noch kostenlos stornieren. Danach berechnen wir 50% der Tagesmiete. Sobald Sie die Hüpfburg abgeholt haben, liegt das Wetterrisiko bei Ihnen. Hier nochmal der Hinweis, das der Betrieb aus Sicherheitsgründen bei Regen einzustellen ist! 

Mit Übergabe der Hüpfburg an den Mieter, ist dieser während der Veranstaltung auch für die Aufsicht zuständig. Die Aufsichtsperson muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Ja, das Gebläse muss dauerhaft in Betrieb sein, solange sich Kinder auf der Hüpffläche aufhalten.

Ja, Bitte! Durch Spitze Gegenstände in der Schuhsohle (Steinchen etc.), könnte es zu Verletzungen der Kinder sowie zu Beschädigungen auf der Hüpffläche kommen. Die Kinder hüpfen am besten in Socken.